Kontaktieren Sie uns

Adresse

BERGO Verwaltungs GmbH
Öhder Str. 19a
in 42289 Wuppertal

Wenn Sie uns besuchen möchten, vereinbaren Sie bitte mit uns einen individuellen Termin. Dieser kann auch außerhalb der folgend angegebenen Telefonzeiten stattfinden.

Telefon / Fax

Tel: 0202 37 32 68 89
Fax: 0202 37 32 68 81

Mo-Fr: 9 bis 13 Uhr sowie Di+Do: 14 bis 16 Uhr

Bitte nutzen Sie auch unseren Anrufbeantworter, der Ihr Anliegen aufnimmt, wenn alle Mitarbeiter in Gesprächen sind.

E-Mail

verwaltung@wuppimmo.de

Impressum

Name: BERGO Verwaltungs GmbH
Registergericht: Amtsgericht Wuppertal
Registernummer: HRB 10175

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Lorena Becker, Andreas Bergermann
Erlaubnis nach 34c der Gewerbeordnung durch die Stadt Wuppertal, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal

Berufsaufsichtsbehörde:
Stadt Wuppertal Ordnungsamt, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE287573887

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Absatz 2 RStV:
Lorena Becker, Öhder Str. 19a, 42289 Wuppertal

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Die Erlaubnis gemäß § 34 c Abs.1 der Gewerbeordnung wurde Firma BERGO Verwaltungs GmbH erteilt von der Stadt Wuppertal, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal.

Häufige Fragen

Wen kontaktiere ich in einem Notfall?

Während unserer Telefonzeit können Sie uns gerne unter der Rufnummer 0202 – 37 32 68 89 oder per E-Mail kontaktieren. Außerhalb der offiziellen Sprechzeiten können Sie uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Dieser wird auch an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig abgehört. Im absoluten Notfall wenden Sie sich jedoch bitte an den Notruf 112.

Wann findet die nächste Eigentümerversammlung statt?

Gemäß § 24 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetztes hat der Verwalter mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Ziel ist es, die Eigentümerversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes einzuberufen. Sollte dies einmal nicht möglich sein, werden Sie entsprechend informiert.

Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?

Selbstverständlich erhalten Sie die von uns erstellte Betriebskostenabrechnung im gesetzlich geregelten Rahmen. Dies bedeutet spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes.

Wann muss meine Wohnungskündigung beim Vermieter eingehen und wie ist die Kündigungsfrist?

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnraummietverträge beträgt gemäߧ 573c BGB drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats beim Vermieter eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung im Original eingehen muss – eine Kündigung per E-Mail genügt nicht. Abweichende Regelungen entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.

Fotos: Christina & John Marlow Becker

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